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Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt. In Ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) an.

Die Vergütung setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach

  1. der Bedeutung der Angelegenheit
  2. dem Umfang
  3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die von uns angebotenen Leistungen. Hierfür entstehen selbstverständlich keine Gebühren.

Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung begrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.